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Nach einer
Übergangsfrist von fünf Jahren verlieren zum 31. Juli 2016 alle Erlaubnisse von
bestehenden Spielhallen ihre Gültigkeit und müssen nach dem
geänderten Recht erneut beantragt werden. Mehrfachkomplexe und von
Spielhallen geprägte Straßenzüge werden dann aus dem Stadtbild
verschwinden.
Einige
Gesetzesparagraphen gelten ab sofort auch für bestehende
Spielhallen: Die Öffnungszeiten werden drastisch eingeschränkt.
Statt bisher nur von 5-6 Uhr müssen alle Spielhallen von 3
bis 11 Uhr vormittags schließen. Ich ermuntere die Berliner
ausdrücklich, die Einhaltung dieser neuen Schließzeiten beim
morgendlichen Gang zum Bäcker oder zur Arbeit im Auge zu behalten
und bei Verstößen sofort das bezirkliche Ordnungsamt zu informieren.
Auch die kostenlose Abgabe von Speisen und Getränken ist ab sofort
verboten, auffällige Reklame ist zu entfernen."
>>> Erster
Baustein: Drastische Erhöhung der "Automatensteuer"
Mit dem Berliner
Spielhallengesetz ist der dritte große Baustein im Kampf gegen
Spielhallen und Spielsucht vom Berliner Landesparlament
verabschiedet worden. Der erste Baustein ist die drastische Erhöhung
der Vergnügungssteuer auf Geld-Gewinnspielgeräte von 11% auf 20%,
die am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist. Diese Landessteuer wird
auf das Einspielergebnis bei allen Automaten erhoben, egal ob sie in
Spielhallen, Döner-Buden, Vereinslokalen oder Gaststätten hängen.
Das Spielen an den Automaten wird durch die Steuererhöhung für
Betreiber und Spieler deutlich unattraktiver.
In den letzten fünf
Jahren hat sich die Zahl der Geld-Gewinnspielgeräte
("Spielautomaten") in Berlin von 5.882 auf 11.472 verdoppelt. Im
Jahr 2010 lag das Steueraufkommen aus der Vergnügungssteuer in
Berlin bei 17,2 Mio. Euro. Dem Antrag zur Erhöhung der
Vergnügungssteuer haben im Berliner Abgeordnetenhaus lediglich die
Fraktionen von SPD und Linke zugestimmt. Die FDP hat mit Nein
gestimmt, CDU und Grüne haben sich enthalten.
>>> Zweiter
Baustein: Gesamtkonzept mit 3 Anträgen
Auf
Initiative von Daniel Buchholz hat die SPD-Fraktion im Berliner
Abgeordnetenhaus bereits Anfang 2011 ein umfangreiches "Gesamtkonzept zur Eindämmung von
Spielhallen und Spielsucht" auf den Weg gebracht. Die
drei Anträge sind am 17.02.2011 mit breiter Mehrheit beschlossen
worden (alle Anträge finden sich unten zum Download).
Antrag
I fordert vom Senat Bundesratsinitiativen, um die bundesweit gültige
Spielverordnung und die Baunutzungsverordnung drastisch zu
verschärfen. Diese Initiative hat der Senat inzwischen
gestartet, den (Zwischen-)Bericht finden Sie ebenfalls unten auf
dieser Seite.
Antrag II formuliert die politischen
Leitplanken für ein Berliner Spielhallengesetz, um die Eröffnung
neuer Spielhallen und deren Betrieb drastisch einzuschränken.
Dem ist der Senat mit dem inzwischen verabschiedeten Gesetzesentwurf
vollständig nachgekommen.
Antrag III will eine
Stärkung der Präventionsarbeit, um insbesondere
Kinder und Jugendliche frühzeitig auf die Gefahren von Automaten und
Spielsucht aufmerksam machen. Dafür ist ein Teil der zusätzlichen
Einnahmen aus der erhöhten Vergnügungssteuer zu verwenden.
Nach Beratungen in den Fachausschüssen für
Wirtschaft, Verbraucherschutz und Stadtentwicklung fand am
17.02.2011 die Schlußabstimmung zu den Spielhallen-Anträgen des
Gesamtkonzepts im
Berliner Abgeordnetenhaus statt. Hier die
Abstimmungsergebnisse:
Antrag I
(Bundesratsinitiativen, mit veränderter Verlustgrenze von nur noch
15 Euro): JA: SPD, Linke, CDU NEIN: - ENTHALTUNG: Grüne,
FDP Damit einstimmig angenommen!
Antrag II ('Leitplanken' für
Spielhallengesetz): JA: SPD, Linke NEIN: FDP ENTHALTUNG:
CDU, Grüne Damit angenommen.
Antrag III (Prävention
stärken): JA: SPD, Linke, CDU, Grüne NEIN: - ENTHALTUNG:
FPD Damit einstimmig angenommen!
>>> Dritter
Baustein: Das Berliner Spielhallengesetz
Im April 2011 hat der
Berliner Senat auftragsgemäß den Entwurf für ein Berliner
Spielhallengesetz vorgelegt. Nach Beratungen in drei Fachausschüssen
des Parlaments wurde der Gesetzestext mit überwältigender Mehrheit
vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen. Die Fraktionen von SPD,
CDU, Linke und Grüne haben zugestimmt, lediglich die FDP hat mit
Nein gestimmt. Nach allen Diskussionen über Details des Gesetzes ist
diese breite Mehrheit ein deutliches Signal, dass praktisch die
gesamte Berliner Politik ein Ende der Spielhallen-Flut will.
Angesichts der zu erwartenden Klagen von Spielhallenbetreibern
bleibt zu hoffen, dass auch die Gerichte dieses starke Signal
vernehmen.
Die wesentlichen
Regelungsinhalte des Berliner Spielhallengesetzes:
-
Mindestabstand zu
vorhandenen Spielhallen: 500 Meter
-
Abstandsregelung
zu Kinder- und Jugendeinrichtungen
-
Nur eine
Spielhalle pro Gebäude (keine Mehrfachkomplexe an einem
Standort)
-
Ausweitung
der Sperrzeiten von einer auf 8 Stunden (bisher 5-6 Uhr
morgens, neu 3-11 Uhr morgens analog Spielbanken)
-
Nur noch 8
statt bisher 12 Geld-Gewinnspielgeräte pro Spielhalle,
Einzelaufstellung
-
Verschärfung
der Erlaubnisvoraussetzungen für Spielhallenbetreiber durch
Sachkundenachweis
-
Schulungsnachweise
zum Thema Suchtprävention und –bekämpfung als Voraussetzung
für Personal
-
Erscheinungsbild:
Kein Einblick von außen, keine auffällige Werbung mit Anreiz-
oder Aufforderungscharakter
-
Keine
kostenlose Abgabe von Speisen und Getränken
-
Selbst-Sperre
durch Spieler ermöglichen
-
Keine
Geldautomaten oder ähnliche Geräte in räumlicher Verbindung
zur Spielhalle
-
Ordnungswidrigkeiten
können mit Geldbußen bis 50.000 Euro geahndet werden
Den vollständigen
Gesetzestext finden Sie unten im Download-Bereich.
Die CDU verweist
gern auf ihren bereits im September 2010 vorgelegten Entwurf für ein
Spielhallengesetz, der leider mit heißer Nadel gestrickt und
rechtlich unzureichend war. Im Parlament wurde er ausführlich
beraten und fand bei keiner anderen Fraktion Zustimmung. Bei den Inhalten
schwankte die CDU mächtig. Zuerst wollte die CDU
die Anzahl der Automaten pro Spielhalle von 12 auf 25 mehr als
verdoppeln, dann wurde der eigene Antrag in wesentlichen Punkten
verändert. Zuletzt sollte die bisher gültige Obergrenze von 12
beibehalten werden. Das SPD-Konzept setzte dagegen von Anfang an auf
eine deutliche Reduzierung.
Immer wieder macht sich die
Berliner CDU vollkommen unglaubwürdig beim Thema Spielhallen. Zur
Jahrestagung des Berliner Verbandes der Automatenaufsteller im März
2011 entsandte sie ganz offiziell Kerstin Neumann,
CDU-Direktkandidatin für den Wahlkreis Wedding/Pankstraße. Die
Fachzeitschrift „Automatenmarkt“ hat ihren Wortbeitrag
folgendermaßen zusammengefasst: „Es dürfe nicht sein, dass der
Wirtschaftszweig der gewerblichen Automatenunterhaltung durch
Gesetze und überschnelle Steuererhöhungen kaputt gemacht werde.“ Das
erklärt auch, warum die CDU im Berliner Abgeordnetenhaus der
Erhöhung der Vergnügungssteuer nicht zugestimmt hat.
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