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Bezahlbare Mieten sichern - Soziale Stadt gestalten |
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"Stadtpolitik ist Sache der
SPD." Das hat die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses auf ihren
Klausurtagungen 2010 und 2009 deutlich gemacht. Bezahlbare Mieten, Maßnahmen
gegen die Zerstörung des Stadtbilds und die Förderung innovativer
Bauprojekte sollen Berlin auch in Zukunft zu einer sozialen Stadt machen. |
In ihrer aktuellen Resolution nimmt
die SPD-Fraktion die Sorgen vor einer steigenden Mietbelastung auf, die zu einer
Entmischung von Stadtquartieren führen könnte:
"Berlin ist
eine Metropole, in der alle Bevölkerungsgruppen und –schichten
angemessenen Leben und Wohnen können. Damit das weiterhin so
bleibt, ist eine aktive Politik für eine solidarische
Stadt erforderlich. Im Zentrum einer solidarischen
Stadt steht eine Wohnungs- und Mietenpolitik, die Schutz vor
unkalkulierbaren und ungerechtfertigten Mietsteigerungen
bietet und die Menschen nicht aus ihren Lebensräumen
verdrängt. Die SPD‑Fraktion wird einer sozialen Entmischung in
den Wohnquartieren und der Verdrängung unterer und mittlerer
Einkommensschichten in die Außenbezirke weiterhin
entgegenwirken.
Bezahlbare Mieten
sind Eckpfeiler einer nachhaltigen Wohnungs- und
Integrationspolitik. Die Sicherung eines bezahlbaren
Mietniveaus in der Stadt sichert den Stadtfrieden.
Die SPD‑Fraktion hat sich in den Jahren 2007 und 2009 mit
Erfolg für neue Regelungen im Mietspiegel 2009 eingesetzt. Sie
umfassen Aspekte zur Begrenzung eines nicht vertretbaren
Mietanstiegs und beinhalten auch neue ökologische
Anforderungen bei der Entwicklung der Betriebskosten. Der
Mietspiegel 2009, der nach langen Verhandlungen endlich wieder
von Vermieter- und Mieterverbänden unterschrieben wurde, war
ein wichtiger Schritt zur Sicherung eines sozial verträglichen
Mietniveaus.
Darüber hinaus
wurden neue Zielvereinbarungen mit der städtischen
Wohnungswirtschaft angegangen, um eine sozial verträgliche
Mietenentwicklung zu befördern. In der laufenden Legislatur
wurde bereits festgelegt, dass sich die landeseigenen
Wohnungsunternehmen (auch vor dem Hintergrund ihrer
"Vorbildfunktion") bei der Ermittlung der ortsüblichen
Vergleichsmiete ausschließlich an den Berliner
Mietspiegel zu halten haben. Diese Vorgabe sollte auch in den
Wohnungsbeständen der privaten Unternehmen stärker
Berücksichtigung finden. Damit können Preissprünge im Bestand
und weitere negative Rückwirkungen auf den Berliner
Wohnungsmarkt vermieden werden. Hierbei sind innovative
Konzepte zur Reduzierung der 2. Miete (nutzungsbedingte
Betriebskosten) zu verfolgen, insbesondere durch energetische
Sanierungen."
(Letzte Aktualisierung: 02.2010) |
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"Bezahlbare Mieten in Berlin sichern"
(Infoflyer SPD-Fraktion
12.2010)
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Resolution "Für eine solidarische Stadt"
(Beschluss der SPD-Fraktion
01.2010)
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Resolution "Die Stadt zukunftsfähig machen: Klimaschutz in
Berlin "
(Beschluss der SPD-Fraktion
01.2010)
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Resolution "Bezahlbare Mieten und Soziale Stadt"
(Beschluss der SPD-Fraktion
01.2009)
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"Zukunftspakt Berlin für Bildung, Klimaschutz und
Arbeitsplätze"
(Beschluss der SPD-Fraktion 01.2009)
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Auch zum Klimaschutz und den Anforderungen an ein neues
Klimaschutzgesetz hat die SPD-Fraktion im
Januar 2010 eine Resolution mit dem Titel "Die Stadt
zukunftsfähig machen: Klimaschutz in Berlin" beschlossen:
Trotz der gescheiterten Konferenz von Kopenhagen steht fest:
Der Klimawandel findet statt und wird auch in Berlin und
Brandenburg erhebliche klimatische Veränderungen bringen.
Für den Schutz des Klimas hat Berlin als größte deutsche
Stadt und Hauptstadt Deutschlands eine besondere
Verantwortung. Der SPD ist aber klar: Klimaschutz gibt es
nicht zum Nulltarif. Aktuelle Studien belegen, dass der
Klimawandel in unseren Breiten deutlich schneller
und stärker ausfallen wird als bisher gedacht. Ein
drastischer Temperaturanstieg um mindestens 2,5 Grad schon
bis zum Jahr 2050, deutlich mehr extreme Wetterereignisse,
höhere CO2- und Ozonwerte sowie ein starker Anstieg der
Wasserverluste in der Region zeigen den großen politischen
Handlungsbedarf.
Berlin ist sich seiner Verantwortung für die
Erreichung von Klimazielen bewusst. Das Abgeordnetenhaus hat
auf Initiative der SPD-Fraktion ambitionierte Klimaziele für
Berlin beschlossen. Mit einem Berliner Klimaschutzgesetz
kann dieser Weg auch für den Gebäudebestand fortgesetzt
werden. Wir wollen kein
Investitionsverhinderungsgesetz, sondern
vernünftige Vorgaben, die den Klimaschutz wirtschaftlich und
sozial verträglich voranbringen. Die SPD-Fraktion begrüßt
daher das vom BUND und dem Mieterverein entworfene
Stufenmodell, das inzwischen breite Zustimmung bis hin zur
IHK findet. Wir freuen uns über diesen breiten
gesellschaftlichen Konsens und erwarten, dass sich die
Verbände auch aktiv an der Erarbeitung des Gesetzes
beteiligen.
Es ist ein ausgewogener Mix aus langfristigen gesetzlichen
Vorgaben und offenen technischen Lösungen notwendig. Der
Hauseigentümer soll die Entscheidungsfreiheit
behalten, mit welchen Maßnahmen (Gebäudedämmung,
Heizungserneuerung, Erneuerbare Energien) er die Ziele
erreichen will. Die Belastungen für die Mieter sind sozial
verträglich zu halten. Durch den sinkenden Energiebedarf
werden die Mieter besser vor zukünftigen
Energiepreisexplosionen geschützt. Für öffentliche Gebäude
sollen dieselben Vorgaben und Ausnahmeregelungen gelten wie
für Gebäude privater Eigentümer.
Es ist zu prüfen, ob begleitend neue Förderinstrumente
eingerichtet werden können. In Frage kommen insbesondere
neue Förderschwerpunkte im Rahmen des Berliner
Umweltentlastungsprogramms (UEP) und z.B. Fördermittel der
KfW. Es sollten nur Maßnahmen gefördert werden, die früher
als gesetzlich vorgeschrieben vorgenommen werden. Von einem
neuen Zins- oder Zuschussprogramm der IBB könnten
Hauseigentümer z.B. über eine „Abwrackprämie“ für
alte Heizkessel profitieren. Gleiches gilt für
Mieter, denen Wärmeanlagen (insbesondere Gastherme) gehören.
Anstatt auf eine umfangreiche (und deutlich teurere)
Komplettsanierung des Gebäudes oder die Umstellung auf eine
Zentralheizung warten zu müssen, könnten Mieter selbst aktiv
werden. Durch den sinkenden Energieverbrauch spart der
Mieter Energiekosten, entlastet die Umwelt und sichert mit
dem Einbau Arbeitsplätze im Berliner Handwerk.
Vor der Beschlussfassung zum Klimaschutzgesetz erwarten wir,
dass eine Abschätzung über die voraussichtlichen
Kosten für Mieter, Hauseigentümer und die Wirtschaft sowie
für den Berliner Landeshaushalt vorliegt. Die
SPD-Fraktion wird eine ausführliche Anhörung der Betroffenen
im Abgeordnetenhaus durchführen, deren Ergebnisse bei der
Beschlussfassung angemessen berücksichtigt werden. Die
SPD-Fraktion wird einem Klimaschutzgesetz nur zustimmen,
wenn darin die ökologischen Belange und die sozialen Belange
der Mieterinnen und Mieter gleichermaßen berücksichtigt
werden.
(Letzte Aktualisierung: 02.2010) |
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Berliner Mietspiegel
(Hintergrundinfos)
Berlin ist eine
Mieterstadt, über 85 Prozent der Berlinerinnen und Berliner
wohnen zur Miete. Darum ist der rechtliche Rahmen für die
Begrenzung von Mieterhöhungen so wichtig. Seit über 20 Jahren
gibt es den Berliner Mietspiegel, der als rechtssicheres
Instrument Transparenz schafft. Mit ihm können
ungerechtfertigte Mieterhöhungen vermieden und zu hohe
Mieten reduziert werden.
Im November 2007
stellten der
wohnungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Dr. Michael Arndt und der
umweltpolitische Sprecher Daniel Buchholz zwei wohnungspolitische Initiativen
der Koalitionsfraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus vor.
In Berlin gibt es einen "qualifizierten Mietspiegel", auf
dessen Angaben sich die Mietvertragsparteien verlassen
können. Dieser Mietspiegel bildet realistisch die Berliner
Mietenlandschaft ab. Er schützt nicht nur die Mieterinnen
und Mieter vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen.
Gleichzeitig ist er auch für die Vermieter eine verlässliche
Grundlage, ohne dass aufwendig Vergleichsobjekte gesucht
oder teure Gutachten beauftragt werden müssen.
Der erste Antrag
von SPD und LINKE bezog sich auf die landeseigenen
Wohnungsunternehmen. Im Sinne einer
Rechtssicherheit für alle Betroffenen, einer sozial
verträglichen Mietenentwicklung und eines berechenbaren und
fairen Verhältnisses zwischen Vermietern und Mietern wurden die städtischen Wohnungsbaugesellschaften - auch
vor dem Hintergrund ihrer "Vorbildfunktion" - aufgefordert,
sich bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
ausschließlich an den Berliner Mietspiegel zu halten. Der Senat
hat dies zugesichert, wie aus seiner Mitteilung vom Mai 2008
hervorgeht (s. unten).
Ein zweiter
Antrag der Koalitionsfraktionen bezog sich auf die
Erstellung des Mietspiegels für das Jahr 2009 und forderte
den Senat und die Mietorganisationen auf, folgende Punkte zu
berücksichtigen:
-
Bei der Festlegung
der Spannen ist eine möglichst geringe Breite anzustreben. Das
bedeutet, dass es nur einen begrenzten Erhöhungsspielraum für die
Vermieter geben soll.
-
Die energetische
Beschaffenheit des Gebäudes ist in einer Weise darzustellen, die
für die Mieterinnen und Mieter nachvollziehbar und überprüfbar
ist. Der energetische Bauzustand ist als eigenständiges Merkmal
auszuweisen. Energetisch schlechte Wohnobjekte verursachen beim
Mieter höhere Nebenkosten als energetisch sanierte Häuser. Bisher
ist der tatsächliche energetische Zustand des Mietobjektes für die
Mieter nicht nachvollziehbar. Daher sind Energieausweise künftig
in die Erhebung einzubeziehen.
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Die Anzahl der
Leerfelder sollte nach Möglichkeit durch eine ausreichende
Datenerhebung deutlich verringert werden. Im Mietspiegel 2007 ist
die Zahl der Leerfelder aufgrund einer gesunkenen statistischen
Datenmenge gestiegen, wodurch für diese Wohnungstypen kein
Mietspiegel mehr angewendet werden kann. Dieser Zustand ist
unbefriedigend.
-
Die Belastung des
Wohnumfeldes durch Verkehrslärm ist hinreichend zu
berücksichtigen. Die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete bei
Anwendung des Mietspiegels soll unter Berücksichtigung der
aktuellen amtlichen Erkenntnisse über Straßen-, Bahn- und Fluglärm
gebildet werden können. In lärmbelasteten Wohnumfeldern ist
teilweise aufgrund fehlender Berücksichtigung von Verkehrslärm
bisher kein Abschlag von der Miethöhe zugrunde gelegt worden,
obwohl für diese Wohnungen eine geringere Miethöhe als in ruhigen
Wohnlagen angenommen werden kann. Künftig müssen veränderte
Lärmemissionen beispielsweise durch ein gestiegenes
Flugverkehrsaufkommen oder stärker genutzte Bahnstrecken
berücksichtigt werden.
Auch diese Punkte
konnte inzwischen weitestgehend berücksichtigt werden (s.
Senatsmitteilung vom April 2008 im Downloadbereich unten).
Die zwischen den Vertragsparteien des Mietspiegels im Herbst
2008 erreichte Einigung finden Sie hier dokumentiert:
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Berliner
Mietspiegel: Meldung September 2008
+++ Am 24.09.2008 haben die insgesamt
sechs Berliner Vermieter- und Mieterverbände eine Vereinbarung über die
Grundsätze zur Erstellung von künftigen Berliner Mietspiegeln unterzeichnet. +++
+++ Kernpunkt der
Vereinbarung ist die Einigung auf in zukünftigen
Mietspiegeln auszuweisende Spannenbreiten an "ortsüblichen
Vergleichsmieten". In den vergangenen Jahren gab es darüber
erhebliche Differenzen, die Mieterverbände hatten daher die
Unterzeichnung der letzten drei Mietspiegel abgelehnt. +++
+++ Vereinbart ist jetzt eine
variable 2/3- bis 3/4-Spanne (bei einer Extremwertbereinigung mit Hilfe
eines 97,5 %-Vertrauensintervall) für den Mietspiegel 2009 sowie danach
folgende Mietspiegel. +++
+++ Neben der Einigung auf eine
Spannenbreite wurde zwischen den Verbänden weiterhin vereinbart, dass die
energetische Beschaffenheit von Wohngebäuden, die Einfluss auf die
Betriebskosten hat, in den folgenden Mietspiegeln ausreichend gewürdigt
wird. Damit ist schon jetzt abgesichert, dass in zukünftigen Mietspiegeln
in erweiterter Weise diese energetische Beschaffenheit von Wohngebäuden
angemessen berücksichtigt werden kann. +++ |
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Senatsmitteilung zu Antrag Anwendung Mietspiegel bei WBGs
(05.2008)
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Senatsmitteilung zu Antrag Neue Kriterien Mietspiegel 2009
(04.2008)
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"Soziale Stadt: Neue Herausforderungen"
(Artikel Buchholz 11.2007)
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Antrag Neue Kriterien für Berliner Mietspiegel 2009
(11.2007)
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Antrag Anwendung Mietspiegel Wohnungsbaugesellschaften
(11.2007)
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